Arbeitszeit ist nicht gleich abrechenbare Zeit
Ein Kundentermin, die Buchhaltung, das nächste Angebot und eine Weiterbildung konkurrieren um dieselbe Arbeitswoche. Für die Kalkulation zählt deshalb, wie viele Stunden du tatsächlich verkaufen kannst. Trenne zunächst deine gesamte Arbeitszeit von deiner abrechenbaren Zeit. Eine Auslastung von 60 Prozent ist im Rechner ein veränderbarer Beispielwert, kein Branchenbenchmark.
Rechne vom Jahr zur Stunde
Ziehe Urlaub und erwartete Ausfälle von den verfügbaren Wochen ab. Multipliziere die verbleibenden Wochen mit deiner Wochenarbeitszeit und dem abrechenbaren Anteil. Bei 35 Stunden, sechs Wochen Urlaub, zwei Wochen Ausfall und 60 Prozent Auslastung ergeben sich 924 abrechenbare Stunden im Jahr. Erst durch diese Stunden teilst du den notwendigen Jahresumsatz.
Dein Mindestpreis braucht mehrere Bausteine
Deine Betriebskosten, dein privater Bedarf, Versicherungen, Vorsorge, Steuerplanung und ein Sicherheitspuffer gehören in das Modell. Der rechnerische Mindestpreis beantwortet, welcher Preis deine Annahmen trägt. Welchen Preis deine Kundschaft akzeptiert, musst du zusätzlich am Markt prüfen.
Teste die Auslastung, nicht nur den Preis
Vergleiche im Planer beispielsweise 50, 60 und 70 Prozent abrechenbare Zeit. Beobachte, wie sich der notwendige Stundensatz verändert. So erkennst du früh, ob dein Vorhaben zu stark von einer nahezu vollständigen Auslastung abhängig ist.
Aufbereitet am 23.10.2026. Die Beispiele sind illustrativ. Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.
Jetzt mit deinen Zahlen ausprobieren.
Eine gute Erklärung ist der Anfang. Dein eigener Plan macht die Auswirkungen sichtbar.
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