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Unser Planungsmodell
GründerRechner bietet eine vereinfachte Finanzplanung für Einzelunternehmer und Freiberufler in Deutschland. Alle Vorlagenwerte sind frei gewählte Beispiele, keine Branchenstatistik und keine individuelle Empfehlung. Der Datenstand ist der 23. Oktober 2026. Wir weisen keine unabhängige fachliche Zertifizierung aus.
1. Umsatz und verfügbare Zeit
Im Dienstleistungsmodell ergibt sich die abrechenbare Jahreszeit aus [(52 − Urlaubswochen − Ausfallwochen) × Wochenarbeitszeit − (arbeitsfreie Feiertage + weitere freie Tage) × Wochenarbeitszeit / 5] × abrechenbarer Anteil. Negative Arbeitszeit wird auf null begrenzt. Tagesabzüge verwenden eine vereinfachte 5-Tage-Woche; bei einem anderen Arbeitsrhythmus sind sie entsprechend anzupassen. Urlaub, Krankheit und freie Tage dürfen sich in deinen Eingaben nicht doppelt überschneiden. Multipliziert mit dem Stundensatz und ergänzt um weitere Umsätze entsteht der Jahresumsatz. Im Produktmodell rechnen wir mit Stückzahl × Preis × 12. Alle Eingaben erfolgen grundsätzlich ohne Umsatzsteuer.
Der Feiertagsvorschlag zählt im gewählten Bundesland landesweit geltende Feiertage des Kalenderjahrs 2026, die auf Montag bis Freitag fallen. Erst „Feiertage übernehmen“ setzt die Zahl ein; du kannst sie anschließend ändern. Lokale Sonderfälle, etwa Fronleichnam in einzelnen Gemeinden Sachsens und Thüringens, das Augsburger Friedensfest und Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns, sind nicht pauschal enthalten. Zusätzliche freie Tage kannst du manuell erfassen. Heiligabend und Silvester werden nicht automatisch als gesetzliche Feiertage gezählt. Gespeicherte ältere Pläne erhalten ohne eigene Änderung keinen zusätzlichen Tagesabzug.
2. Kosten, Abschreibung und Finanzierung
Fixkosten werden monatlich erfasst und auf das Jahr hochgerechnet. Variable Kosten werden als Anteil des Umsatzes berücksichtigt. Die eingegebene Abschreibung reduziert den modellierten Gewinn, ist aber keine zusätzliche Auszahlung. Darlehenszinsen werden anhand einer monatlichen Annuität berücksichtigt; die Tilgung wirkt in der Liquidität. Das Jahresmodell zeigt den privaten Spielraum vor Kredittilgung, die Liquiditätsvorschau berücksichtigt die ganze Darlehensrate.
3. Vereinfachte Steuerschätzung 2026
Das modellierte zu versteuernde Einkommen ist der Gewinn abzüglich der separat eingegebenen steuerlich abziehbaren Aufwendungen. Vorsorgezahlungen werden nicht automatisch vollständig als steuerlich abzugsfähig behandelt. Die Einkommensteuer wird mit dem Grundtarif 2026 nach § 32a EStG berechnet. Einkommen und Steuer werden nach den gesetzlichen Tarifregeln auf volle Euro abgerundet.
Der Einkommensteuertarif ist bundesweit gleich. Das Bundesland dient zur Vorbelegung des üblichen Kirchensteuersatzes: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, ansonsten 9 Prozent. Eine Auswahl ohne Kirchensteuer bleibt beim Bundeslandwechsel ohne Kirchensteuer. Eine manuelle Abweichung ist möglich und wird angezeigt.
Bei gewerblicher Tätigkeit modellieren wir die Gewerbesteuer mit einem Freibetrag von 24.500 Euro, einer Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem eingegebenen kommunalen Hebesatz. Eine vereinfachte Anrechnung auf die Einkommensteuer wird bis zum Vierfachen des Messbetrags, der tatsächlichen modellierten Gewerbesteuer und der modellierten Einkommensteuer begrenzt. Hinzurechnungen und Kürzungen sind nicht enthalten. Der Hebesatz wird von der Gemeinde bestimmt und muss für den Ort deiner Betriebsstätte geprüft werden. Der Beispielwert 400 Prozent ist kein automatisch ermittelter örtlicher Wert; ein Bundeslandwechsel ändert ihn nicht.
Der Solidaritätszuschlag wird für den Grundfall mit der Freigrenze von 20.350 Euro Einkommensteuer und der Milderungszone geschätzt. Kirchensteuer wird vereinfachend als eingegebener Prozentsatz der tariflichen Einkommensteuer vor der Gewerbesteuer-Anrechnung angesetzt (§ 51a Abs. 2 EStG). Ihre Rückwirkung als Sonderausgabe, Kappung, Mindestkirchensteuer und weitere Besonderheiten sind nicht enthalten.
Nicht enthalten: weitere Einkunftsarten, Einkünfte eines Partners, Zusammenveranlagung, Kinderfreibeträge, Kindergeld-Günstigerprüfung, Verlustvorträge, Progressionsvorbehalt, Sondertarife, Gewerbesteuer-Hinzurechnungen und die vollständige individuelle Abzugsfähigkeit von Aufwendungen. Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge sind manuelle Eingaben. Für komplexere Fälle kannst du eine individuell ermittelte gesamte Jahressteuer eintragen.
4. Liquidität und Umsatzanlauf
Die Vorschau beginnt mit Eigenkapital plus Darlehen minus Anfangsauszahlungen. Monatlich ziehen wir laufende betriebliche Auszahlungen, Absicherung, private Ausgaben, Sparziel, Darlehensrate und eine gleichmäßige Steuerrücklage von den Zahlungseingängen ab. Die Reserve ist bewusst keine Abbildung konkreter Vorauszahlungstermine oder Steuerbescheide.
Die optionale Anlaufphase setzt 40, 60 und 80 Prozent des Monatsumsatzes an, danach 100 Prozent. Die saisonalen Beispielgewichte ergeben im vollen Jahreslauf insgesamt zwölf durchschnittliche Monatsumsätze. Die Zahlungsverzögerung verschiebt Zahlungseingänge um bis zu 180 Modelltage. 30 Tage entsprechen einem Modellmonat; Zwischenwerte werden anteilig auf zwei Monate verteilt. Forderungen vor Beginn der Vorschau werden mit null angenommen. Noch ausstehende Zahlungen nach Monat zwölf sind nicht im Endkontostand enthalten.
Die Vorschau umfasst zwölf Monate ab dem gewählten Startmonat. Dabei gilt einheitlich das Modell 2026, auch wenn die Monatsfolge einen Jahreswechsel überschreitet. Die Steuerreserve basiert auf dem stabilen Jahresmodell, nicht auf einer individuellen Veranlagung der Anlaufphase. Konkrete Umsatzsteuer-Zahlungsströme, Warenbestandsveränderungen und offene Altverbindlichkeiten sind nicht modelliert.
5. Mindestumsatz, Stundensatz und Szenarien
Der erforderliche Umsatz wird iterativ so gesucht, dass im Jahresmodell laufende Kosten, Steuerannahmen, Absicherung, Lebensunterhalt und Sparziel gedeckt sind. Der Mindeststundensatz teilt den erforderlichen Dienstleistungsumsatz durch die abrechenbare Zeit. Das erforderliche Eigenkapital ist der Betrag, der im gewählten 12-Monats-Modell den niedrigsten Kontostand auf null hebt; es ist keine Finanzierungszusage und enthält keinen zusätzlichen Sicherheitspuffer. Kredittilgung ist in dieser Zielgröße nicht enthalten. Bei 100 Prozent variablen Kosten oder fehlender abrechenbarer Zeit kann kein sinnvoller Mindestwert ermittelt werden.
Die drei Szenarien verändern ausschließlich den Umsatz um −20, 0 oder +20 Prozent. Variable Kosten und Steuerschätzung folgen dem jeweiligen Umsatz; Fixkosten und übrige Annahmen bleiben gleich. Ob der zusätzliche Umsatz mit deiner Kapazität erreichbar ist, muss gesondert geprüft werden.
Zusätzliche Business-Werkzeuge
Wunscheinkommen: Der Jahresumsatz wird so gesucht, dass nach Betriebskosten, Steuerannahme, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Sparziel und den vollständigen Darlehensraten der ersten zwölf Monate das gewünschte private Monatsbudget bleibt. Der Betrag wird auf volle Euro aufgerundet. Er enthält keine Anlauf- oder Zahlungslücke. Ein eigener Steuerbetrag bleibt bei dieser Suche konstant. Zusätzliche Umsätze werden vom benötigten Stunden- oder Produktumsatz abgezogen; bei der Produktplanung wird die Stückzahl aufgerundet.
Angebotscheck: Angebotspreis minus Material, Fremdleistungen und weitere direkte Kosten ergibt den Deckungsbeitrag. Geteilt durch die eigenen Projektstunden ergibt sich der effektive Stundensatz vor Fixkosten. Der Fixkostenanteil entspricht monatlichen Fixkosten × 12 / abrechenbaren Jahresstunden × Projektstunden. Für den Fixkostenvergleich kann eine eigene abrechenbare Jahreszeit angegeben werden. Bei Eingabe null wird im Dienstleistungsmodell die Zeitplanung verwendet; im Produktmodell bleibt der Vergleich ohne eigene Jahreszeit offen. Persönliche Steuern, Absicherung und Kreditraten sind hier nicht abgezogen. Direkte Projektkosten ersetzen den pauschalen variablen Kostenanteil. Der Preisvergleich mit dem Jahresplan verwendet dessen Stundensatz nach Abzug des variablen Kostenanteils.
Rücklagen: Die rechnerischen Töpfe verteilen den stabilen Jahresumsatz auf Monatsdurchschnitte. Die Kreditrate wird vollständig, einschließlich Zinsen, berücksichtigt; Zinsen werden dabei nicht doppelt gezählt. Der Sicherheitspuffer ist die gewünschte Monatszahl multipliziert mit Fixkosten, Steuerreserve, Absicherung, privatem Bedarf, Sparziel und durchschnittlicher Darlehensrate. Variable Kosten fallen im angenommenen Monat ohne Umsatz weg. Der vorhandene Puffer ist eine manuelle Eingabe. Es werden keine Konten verbunden oder Gelder verschoben.
Zahlungsverzug: Eine unbezahlte Rechnung wird aus dem Umsatz des ausgewählten Planmonats herausgerechnet, bevor die Zahlungseingänge zeitlich verteilt werden. Sie kann den Monatsumsatz nicht überschreiten. Die Leistungskosten und Steuerreserve bleiben unverändert; spätere Erstattungen werden nicht als sicher vorausgesetzt. Der Basisvergleich verwendet dasselbe Zahlungsziel. Noch offene Forderungen am Ende sind gesondert ausgewiesen.
Ausfall-Check: Zusätzliche Ausfallwochen reduzieren den Umsatz ab dem ausgewählten Planmonat mit 52 / 12 Wochen je Modellmonat. Ein Kundenverlust reduziert ab seinem Startmonat dauerhaft den verbleibenden Umsatz um den eingegebenen Anteil. Die Effekte werden multipliziert, nicht addiert, und wirken auch auf Zusatz- und Produktumsätze. Fixkosten, private Entnahmen, Sparziel, Darlehensraten und die Steuerreserve des Basisplans laufen weiter. Variable Kosten sinken mit dem Umsatz. Krankengeld, Vertretung, Steuererstattungen und Auswirkungen nach Monat zwölf sind nicht enthalten. Beide Szenarien zeigen den Kapitalbedarf gegenüber dem vorhandenen Startkapital und den Mehrbedarf gegenüber dem Basisplan.
Geführter Einstieg: Vorlagenwerte sind frei gewählte Beispiele. Der Einstieg ersetzt den aktuellen Entwurf erst nach ausdrücklicher Übernahme; gespeicherte Planungen bleiben erhalten. Details wie Feiertage, Darlehen, Hebesatz und steuerliche Abzüge werden im vollständigen Plan ergänzt.
Nebenerwerb, Preise und Gehaltsvergleich
Nebenerwerb: Aus Monatsumsatz minus Fixkosten und variablem Kostenanteil entsteht der zusätzliche Jahresgewinn. Zusätzliche steuerliche Abzüge werden separat erfasst. Die positive steuerpflichtige Differenz erhöht das ausdrücklich eingegebene bisherige zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuerdifferenz ergibt sich aus dem Grundtarif auf die Summe minus dem Grundtarif auf das bisherige Einkommen. Es wird kein zweiter Grundfreibetrag angesetzt. Verluste werden in dieser Vorschau nicht mit dem Hauptberuf verrechnet.
Gewerbesteuer wird mit der bisherigen vereinfachten Berechnung ermittelt. Die Anrechnung berücksichtigt zusätzlich das Verhältnis positiver gewerblicher zu allen positiven Einkünften und ist vorsichtig auf die zusätzliche Tarifsteuer begrenzt. Dafür sind andere positive Einkünfte vor persönlichen Abzügen eine eigene Eingabe. Soli wird als Differenz der modellierten Zuschläge berechnet. Kirchensteuer bezieht sich auf die zusätzliche Tarifsteuer vor Gewerbesteueranrechnung. Ein eigener zusätzlicher Gesamtsteuerbetrag ersetzt die automatische Schätzung. Hauptberufsnetto, zusätzliche Krankenversicherung und Vorsorge sind eigene Eingaben. Es erfolgt keine automatische sozialversicherungsrechtliche Einordnung.
Preiserhöhung: Der bisherige Gesamtdeckungsbeitrag ist (alter Preis minus variable Stückkosten) mal bisheriger Menge. Geteilt durch den neuen Stückbeitrag ergibt sich der erforderliche neue Absatz. Ganze Einheiten werden aufgerundet; ein ungerundeter Wert ist zusätzlich sichtbar. Beide Stückbeiträge müssen positiv sein. Bei gleichbleibenden Fixkosten bleibt mit demselben Gesamtbeitrag auch derselbe betriebliche Überschuss vor Steuern. Eine tatsächliche Kundenreaktion wird nicht vorhergesagt.
Angestellt oder selbstständig: Angestelltennetto und Netto-Sonderzahlungen werden selbst eingegeben. Ein Bruttogehalt wird nicht automatisch umgerechnet. Die selbstständige Seite verwendet den gemeinsamen Jahresplan nach Steuerannahme, Krankenversicherung, Vorsorge und vollständigen Kreditraten, vor privaten Ausgaben und privatem Sparen. Der Zeitvergleich nutzt die gesamte geplante Arbeitszeit, nicht nur abrechenbare Stunden. Arbeitgeberleistungen, betriebliche Altersvorsorge und unterschiedliche Risiken werden nicht in einen Geldwert umgerechnet.
Excel-Vorlagen: Die Dateien enthalten sichtbare Formeln für Zahlungsströme, Rentabilität und einen Stundensatz auf Basis eigener Jahressteuer- und Beitragsbeträge. Sie berechnen keine automatische Steuerprogression. Die ausgefüllten Werte sind frei gewählte Beispiele. Das Liquiditätsbeispiel enthält eine Anlaufphase; die Rentabilität ein stabiles Jahresmodell. Die leere Vorlage beginnt mit null in den Eingabefeldern.
6. Quellen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif
- § 51a EStG – Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer
- § 35 EStG – Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und Freibetrag
- §§ 3 und 4 SolzG – Bemessungsgrundlage und Zuschlagsatz
- Finanzverwaltung Hessen – Kleinunternehmerregelung
- Deutsche Rentenversicherung – Selbstständige
- Existenzgründungsportal – Finanzplanung
- EKD – übliche Kirchensteuersätze
- § 16 GewStG – kommunaler Hebesatz
- Deutsche Bundesbank – bundesweite und regionale Feiertage
7. Redaktion und Aktualisierung
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